Hochrisikoforschung
Die Biosicherheitsstufe 3 (Kat. III, BSL-3) umfasst streng regulierte Sicherheitsbereiche, in denen mit für den Menschen gefährlichen Krankheiten, Viren und Bakterien gearbeitet wird, die ein ernsthaftes Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen. Abfälle aus diesen Einrichtungen sind potenziell gefährlich und können schädliche Krankheitserreger enthalten, sodass vor der Entsorgung eine wirksame Sterilisation erforderlich ist.
Beispiele für Mikroorganismen, mit denen in einer BSL-3-regulierten Umgebung gearbeitet wird, sind Botulismus, Gelbfieber und die Bakterien, die Tuberkulose verursachen.
Unter bestimmten Umständen kann ein Autoklav mit Doppeltür (oder „Durchlaufautoklav“) wünschenswert sein, bei dem die Beladeseite („schmutzig“ oder unsteril) oft durch eine Wand von der Entladeseite („sauber“ oder steril) getrennt ist, die häufig eine SPF-Dichtung (Bio-Dichtung) enthält, um eine bakteriologische Migration zu verhindern.
In BSL-3-Laboren wäre zudem ein Abluftsystem erforderlich, das einen bakteriologischen HEPA-Filter am Abzug umfasst, um zu verhindern, dass gefährliche Krankheitserreger in die Atmosphäre gelangen.