Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen

Kalibrierung · Validierung · Wartung · Ersatzteile · Technischer Support

Astell Scientific Ltd
19–21 Powerscroft Road
Sidcup, Kent, DA14 5DT
Vereinigtes Königreich

Tel.: +44 (0)20 8309 2031
Web: www.astell.com
Service: service@astell.com
Buchhaltung: accounts@astell.com

WICHTIGER HINWEIS

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung aller Dienstleistungen durch Astell Scientific Ltd. Durch die Anforderung oder Annahme von Dienstleistungen von Astell bestätigen Sie die vollständige Annahme dieser Bedingungen. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Wenn Sie diese Bedingungen nicht akzeptieren, sollten Sie Astell vor Beginn jeglicher Dienstleistung darüber informieren. Astell behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren; es gilt stets die jeweils aktuelle Version.

Dokumentennummer Ausgabe Ausstellungsdatum
ISO-ADP-146B Ausgabe 1 16. März 2025

1. Auslegung und Begriffsbestimmungen

Die folgenden Begriffsbestimmungen gelten für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Astell / wir / uns / unser
Astell Scientific Ltd, eine in England und Wales eingetragene Gesellschaft (Firmennummer 00487717) mit Sitz in 19–21 Powerscroft Road, Sidcup, Kent, DA14 5DT.
Kunde / Sie / Ihr
Das Unternehmen, die Organisation oder die Person, für die Astell im Rahmen dieser Bedingungen Dienstleistungen erbringt.
Geräte
Alle Autoklaven, Sterilisatoren, Druckbehälter, zugehörigen Rohrleitungen oder Zusatzgeräte, die von Astell hergestellt oder vertrieben werden, oder Geräte anderer Hersteller, die Astell zur Wartung, Kalibrierung, Validierung, Inspektion oder Reparatur vorgelegt werden.
Dienstleistungen
Alle von Astell erbrachten Dienstleistungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kalibrierung, Validierung, planmäßige vorbeugende Wartung, Störungsbehebung, Ersatzteilversorgung und technischen Support.
Servicebericht
Der von einem Astell-Techniker erstellte schriftliche Bericht, in dem die durchgeführten Arbeiten, Feststellungen, Empfehlungen und etwaige noch zu klärende Punkte, die Maßnahmen erfordern, dokumentiert sind.
UKAS
Der United Kingdom Accreditation Service, der als nationale Akkreditierungsstelle für das Vereinigte Königreich fungiert.
UKAS-Kalibrierzertifikat
Ein von Astell im Rahmen seines UKAS-akkreditierten Kalibrierungslaborumfangs ausgestelltes Zertifikat, das die Kalibrierungsergebnisse gemäß dem vereinbarten Standard bestätigt.
Validierung / Validierungsbericht
Mehrpunkt-Temperaturmessung der Autoklavenkammer, die gemäß vereinbarten Protokollen durchgeführt wird und zu einem Validierungsbericht und einem Validierungszertifikat führt.
PPM / Geplante vorbeugende Wartung
Planmäßige Wartungsbesuche, die gemäß einem Wartungsvertrag oder einer Vereinbarung durchgeführt werden und dazu dienen, die Zuverlässigkeit und den sicheren Betrieb der Geräte zu gewährleisten.
Arbeitszeiten
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:30 bis 14:00 Uhr, ausgenommen britische Feiertage, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
Standort
Die Räumlichkeiten, in denen die Anlagen installiert sind, oder der vereinbarte Ort, an dem die Dienstleistungen erbracht werden sollen.
Servicevertrag
Eine formelle schriftliche Vereinbarung zwischen Astell und dem Kunden, in der Umfang, Häufigkeit, Gebühren und Bedingungen festgelegt sind, unter denen die Dienstleistungen planmäßig oder fortlaufend erbracht werden.
PSSR
Die Druckstellensicherheitsverordnung 2000 (SI 2000/128) und alle Änderungen daran.
WSE
Schriftlicher Prüfungsplan gemäß PSSR-Vorschrift 8.
Ereignis höherer Gewalt
Jedes Ereignis, das außerhalb der zumutbaren Kontrolle einer Partei liegt, einschließlich höherer Gewalt, Pandemien, Krieg, ziviler Unruhen, Arbeitskämpfe, staatlicher Beschränkungen, Ausfälle der Lieferkette oder Ausfälle der Infrastruktur.
Rechte an geistigem Eigentum
Alle Patente, Marken, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Rechte an geistigem Eigentum, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen oder von Astell erstellten Leistungen entstehen.
Vertrauliche Informationen
Alle technischen, kommerziellen oder betrieblichen Informationen, die zwischen den Parteien im Zusammenhang mit den Dienstleistungen ausgetauscht werden und die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als solche behandelt werden sollten.

2. Vertragsgrundlage

2.1 Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die gesamte Grundlage, auf der Astell Dienstleistungen erbringt. Sie ersetzen alle früheren Zusicherungen, Verhandlungen und Vereinbarungen, sei es mündlich oder schriftlich. Änderungen dieser Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von einem bevollmächtigten Vertreter von Astell unterzeichnet wurden.

2.2 Auftragsannahme

Ein Vertrag über Dienstleistungen kommt zustande, wenn Astell eine schriftliche Auftragsbestätigung ausstellt oder wenn ein Techniker von Astell die Arbeit am Standort des Kunden aufnimmt, je nachdem, was früher eintritt. Von Astell ausgestellte Angebote sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben.

2.3 Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen einem Dienstleistungsvertrag und diesen Bedingungen haben die Bestimmungen des Dienstleistungsvertrags Vorrang. Im Übrigen haben diese Bedingungen Vorrang vor allen vom Kunden herausgegebenen Geschäftsbedingungen.

2.4 Geräte von Drittanbietern

Astell kann nach eigenem Ermessen Dienstleistungen an Geräten anderer Hersteller erbringen. In solchen Fällen beschränkt sich die Haftung von Astell auf die tatsächlich ausgeführten Arbeiten und erstreckt sich nicht auf bereits bestehende Zustände, Mängel oder die ursprüngliche Konstruktion der Geräte von Drittanbietern.

3. Leistungsumfang

Astell erbringt die folgenden Dienstleistungen für Kunden im Vereinigten Königreich und international:

UKAS-Einzelpunktkalibrierung
Überprüfung, ob die Autoklavenkammer die erforderliche Sterilisationstemperatur für die vereinbarte Haltezeit erreicht und aufrechterhält. Durchgeführt im Rahmen des UKAS-akkreditierten Laborumfangs von Astell.
UKAS-Mehrpunktkalibrierung (Validierung)
Vollständige Temperaturkartierung der Autoklavenkammer unter Verwendung kalibrierter Thermoelement-Sonden. Ausführliche Informationen finden Sie in Abschnitt 5.
Nicht-UKAS-Kalibrierungsprüfung
Informelle Kalibrierungsüberprüfung außerhalb des UKAS-Akkreditierungsumfangs, die auf Wunsch des Kunden durchgeführt wird. Die Ergebnisse dienen lediglich als Empfehlung und verfügen nicht über den UKAS-Akkreditierungsstatus.
Geplante vorbeugende Wartung (PPM)
Planmäßige Wartung zur Aufrechterhaltung der Zuverlässigkeit, Sicherheit und Konformität der Geräte. Die Häufigkeit ist im Wartungsvertrag oder im Angebot festgelegt. Siehe Abschnitt 6.
Störungsbehebung
Reaktiver Einsatz bei Geräteausfällen sowohl für Kunden mit als auch ohne Wartungsvertrag, vorbehaltlich Verfügbarkeit und anfallender Gebühren.
Ersatzteilversorgung
Lieferung von Original-Ersatzteilen von Astell und zugelassenen Komponenten für den Vertrieb im Vereinigten Königreich und international. Siehe Abschnitt 9.
Technischer Support
Technische Unterstützung per Fernzugriff und vor Ort, Betriebsanleitung und Fehlerbehebung für Kunden in Großbritannien und international.

4. UKAS-Kalibrierung aus einer Hand

4.1 Zweck und Ablauf

Die UKAS-Einpunktkalibrierung bestätigt, dass ein Sterilisationszyklus die vereinbarte Sterilisationstemperatur erreicht und diese Temperatur für die vereinbarte Haltezeit aufrechterhält. Dieser Service überprüft, ob die Beladung die Temperatur erreicht und der Zyklus wie spezifiziert abläuft.

4.2 Ausstellung des Zertifikats

Nach erfolgreichem Abschluss der Einpunktkalibrierung stellt Astell ein UKAS-Kalibrierungszertifikat im Rahmen des akkreditierten Laborumfangs aus. Zertifikate werden standardmäßig in elektronischer Form bereitgestellt. Gedruckte Zertifikate können angefordert werden und werden per Post versandt oder am Tag des Besuchs an das Personal vor Ort übergeben.

4.3 Einschränkungen des Umfangs

Die Einpunktkalibrierung bestätigt die Temperaturleistung bei dem festgelegten Sollwert und der Haltezeit. Sie bestätigt nicht die Temperaturgleichmäßigkeit oder -verteilung in der gesamten Kammer. Wenn eine vollständige Temperaturkartierung der Kammer erforderlich ist, sollten Kunden eine Mehrpunktkalibrierung (Validierung) gemäß Abschnitt 5 anfordern.

4.4 Nicht-UKAS-Kalibrierungsprüfungen

Wenn ein Kunde eine Nicht-UKAS-Kalibrierungsprüfung anfordert, führt Astell die entsprechenden Messungen durch und erstellt einen Beratungsbericht. Diese Tätigkeit fällt nicht in den Geltungsbereich der UKAS-Akkreditierung von Astell. Die Ergebnisse von Nicht-UKAS-Kalibrierungsprüfungen stellen keine UKAS-akkreditierte Zertifizierung dar und sollten nicht für regulatorische oder Compliance-Zwecke verwendet werden, die eine UKAS-Akkreditierung erfordern.

4.5 Druckprüfungen – Wichtiger Hinweis zum Akkreditierungsumfang

Druckprüfung – Einschränkung der Akkreditierung

Astell ist nicht UKAS-akkreditiert, um den Druck anhand eines rückverfolgbaren Messstandards zu prüfen oder zu verifizieren. Alle Druckprüfungen, die von Astell-Technikern während Service- oder Wartungsbesuchen durchgeführt werden, dienen ausschließlich als praktische Betriebshilfe – beispielsweise zur Unterstützung bei der Fehlerdiagnose, zur Bestätigung, dass der Autoklav innerhalb der erwarteten Betriebsparameter funktioniert, oder zur Unterstützung bei der Durchführung einer Servicearbeit.

Solche Druckprüfungen stellen keine akkreditierte Druckkalibrierung dar, führen nicht zu einem UKAS-Zertifikat für den Druck und dürfen nicht als formelles Druckkalibrierungsergebnis für behördliche, Compliance- oder Qualitätsmanagementsystem-Zwecke verwendet oder dargestellt werden. Kunden, die eine akkreditierte Druckkalibrierung anhand eines rückverfolgbaren Standards benötigen, müssen dies über einen geeigneten, von UKAS akkreditierten Drittanbieter veranlassen.

5. Mehrpunktkalibrierung (Validierung)

5.1 Zweck

Die Mehrpunktkalibrierung, allgemein als Validierung bezeichnet, liefert eine umfassende Temperaturkartierung der gesamten Autoklavenkammer. Ihr Zweck ist es, zu bestätigen, dass die gesamte Kammer während eines vollständigen Sterilisationszyklus die erforderliche Sterilisationstemperatur erreicht und aufrechterhält, wodurch sichergestellt wird, dass jeder Teil der Beladung eine wirksame Sterilisationsbehandlung erhält.

5.2 Verfahren

Der Validierungsprozess umfasst die folgenden Aktivitäten:

  • Anbringen kalibrierter Thermoelement-Sonden an mehreren Stellen im gesamten Autoklavenraum, um die Temperaturverteilung über das gesamte Kammervolumen zu überwachen.
  • Ist das Gerät mit einer Ladungsmesssonde ausgestattet, wird diese in Verbindung mit dem Thermoelement-Array verwendet, um repräsentative Ladungstemperaturdaten zu liefern.
  • Der Autoklav durchläuft einen vollständigen Sterilisationszyklus, während alle Sondendaten kontinuierlich aufgezeichnet werden.
  • Die Daten zur Temperaturverteilung werden analysiert, um sicherzustellen, dass die gesamte Kammer die erforderliche Sterilisationstemperatur für die erforderliche Dauer erreicht.
  • Sollten die Daten zur Temperaturverteilung darauf hindeuten, dass Kalibrierungsanpassungen erforderlich sind, nimmt der Techniker von Astell die notwendigen Kalibrierungsanpassungen am Gerät vor, damit die gesamte Kammer den korrekten Temperaturwert erreicht und aufrechterhält, wodurch eine vollständige und lückenlose Sterilisation der Beladung gewährleistet wird.
  • Werden Anpassungen vorgenommen, wird der Zyklus bei Bedarf erneut durchgeführt, um die angepasste Leistung zu bestätigen.

5.3 Validierungsbericht und Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss des Validierungsprozesses erstellt und stellt Astell die folgenden Unterlagen aus:

  • Validierungszertifikat: Ein UKAS-akkreditiertes Zertifikat, das bestätigt, dass das Gerät gemäß den vereinbarten Parametern validiert wurde. Das Validierungszertifikat ist für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Datum gültig, an dem die Validierung erstmals am Autoklav durchgeführt wurde, sofern im jeweiligen Vertrag oder Protokoll keine kürzere Gültigkeitsdauer festgelegt ist.
  • Validierungsbericht: Ein detaillierter technischer Bericht, der alle aufgezeichneten Temperaturdaten aus der Validierung enthält. Der Bericht umfasst grafische Darstellungen und Diagramme der Temperaturverläufe in der Kammer während jeder Phase des Sterilisationszyklus und liefert eine vollständige und transparente Aufzeichnung der thermischen Leistung des Geräts.

Ausgedruckte Exemplare des Validierungszertifikats und des Validierungsberichts können angefordert werden und werden per Post zugestellt oder am Tag des Besuchs dem Personal vor Ort ausgehändigt. Elektronische Kopien werden standardmäßig bereitgestellt.

5.4 Revalidierung

Eine Revalidierung ist unter folgenden Umständen erforderlich:

  • Nach Ablauf der zwölfmonatigen Validierungsfrist.
  • Wenn wesentliche Änderungen an der Anlage oder ihren Sterilisationszyklusparametern vorgenommen wurden.
  • Wenn sich die Art oder Konfiguration der Beladung wesentlich geändert hat.
  • Wenn das Gerät an einen anderen Standort verlegt oder neu installiert wurde.
  • Wenn ein Fehler behoben oder eine Reparatur durchgeführt wurde, die die Kalibrierung oder die Temperaturleistung beeinträchtigt haben könnte.
  • Wenn das Qualitätsmanagementsystem des Kunden, die Aufsichtsbehörde oder vertragliche Verpflichtungen eine erneute Validierung erfordern.

Sollten Kunden unsicher sein, ob eine Änderung eine erneute Validierung erfordert, werden sie gebeten, sich zur Beratung an das Serviceteam von Astell zu wenden.

5.5 Kundenprotokolle

Wenn der Kunde über spezifische Validierungsprotokolle, Qualifizierungsanforderungen (IQ/OQ/PQ) oder standortspezifische Dokumentationsanforderungen verfügt, muss er diese Astell vor dem Validierungsbesuch schriftlich mitteilen. Astell wird sich bemühen, solchen Anforderungen nachzukommen; es können jedoch zusätzliche Kosten anfallen, wenn nicht standardmäßige Protokolle oder Dokumentationen den Umfang der Dienstleistung erheblich erweitern.

6. Geplante vorbeugende Wartung (PPM)

6.1 Zweck

Die geplante vorbeugende Wartung dient dazu, die Zuverlässigkeit der Geräte aufrechtzuerhalten, die Betriebszeit zu maximieren, die Lebensdauer der Geräte zu sichern und einen kontinuierlichen sicheren Betrieb gemäß den geltenden Vorschriften und den Spezifikationen des Herstellers zu gewährleisten.

6.2 Maßnahmen

Die PPM-Maßnahmen werden im jeweiligen Servicevertrag oder Angebot festgelegt. Sie können unter anderem Folgendes umfassen:

  • Vollständige Funktionsprüfung des Autoklaven, einschließlich aller eingebauten Zyklustypen.
  • Sichtprüfung und physische Inspektion der mechanischen und elektrischen Komponenten.
  • Prüfung und Test aller Sicherheitseinrichtungen, einschließlich Druckbegrenzungsventilen, Türverriegelungen, Übertemperatur-Abschaltungen und anderen Schutzeinrichtungen.
  • Prüfung und Austausch von Verschleißteilen, einschließlich Türdichtungen, Filtern, Dichtungen und Verbrauchsmaterialien, soweit erforderlich.
  • Inspektion des Dampferzeugers, der Wasserqualität und der zugehörigen Rohrleitungen, sofern zutreffend.
  • Überprüfung der Kalibrierung (Einpunktkalibrierung, Nicht-UKAS-Temperatur), sofern keine UKAS-Kalibrierung gesondert festgelegt ist.
  • Betriebsdruckprüfungen zur Unterstützung der Wartungsarbeiten (siehe Abschnitt 4.5 bezüglich des Akkreditierungsumfangs von Druckprüfungen).
  • Überprüfung der Fehlerprotokolle und Zyklusdaten, sofern zugänglich.
  • Erstellung und Aushändigung eines Wartungsberichts.

Regelmäßige Wartung und rechtzeitiger Austausch von Verschleißteilen werden dringend empfohlen, um die Lebensdauer der Anlage zu gewährleisten.

6.3 Servicebericht

Nach Abschluss jedes PPM-Besuchs erstellt Astell einen Servicebericht, in dem die durchgeführten Arbeiten, der Zustand der Anlage, eventuell ausgetauschte Teile sowie Empfehlungen für weitere Maßnahmen dokumentiert werden. Der Kunde wird gebeten, den Servicebericht zu unterzeichnen, um den Abschluss des Besuchs zu bestätigen.

6.4 Häufigkeit

Die Häufigkeit der PPM-Besuche wird im Wartungsvertrag festgelegt. Liegt kein Wartungsvertrag vor, wird die Häufigkeit der PPM-Besuche bei der Buchung vereinbart. Astell empfiehlt für die meisten Labor-Autoklavenanwendungen mindestens eine jährliche PPM, abhängig vom Gerätetyp, der Nutzungshäufigkeit und den geltenden behördlichen Anforderungen.

7. Serviceverträge

7.1 Vertragsvorteile

Kunden mit einem Servicevertrag mit Astell profitieren von planmäßigen und vorrangigen Serviceleistungen. Die Vertragsbedingungen werden in der jeweiligen Servicevereinbarung festgelegt und können Folgendes umfassen:

  • Vereinbarte Anzahl von PPM-Besuchen pro Jahr.
  • Vorrangige Bearbeitung von Störungsmeldungen gegenüber Kunden ohne Wartungsvertrag.
  • Vereinbarte Reaktionszeitvorgaben für den Störungsdienst.
  • Ermäßigte Preise für Arbeitsaufwand und/oder Ersatzteile.
  • Kalibrierungs- oder Validierungsdienstleistungen, die inbegriffen sind oder zu Vorzugspreisen angeboten werden.
  • Zugang zum technischen Support.

7.2 Vertragsdauer und Verlängerung

Serviceverträge werden in der Regel auf Jahresbasis angeboten und laufen am Ende der Vertragslaufzeit automatisch aus, sofern sie nicht verlängert werden. Astell bemüht sich, den Kunden vor Ablauf des Vertrags zu kontaktieren. Astell behält sich das Recht vor, die Vertragspreise bei Vertragsverlängerung anzupassen.

7.3 Aussetzung des Vertrags

Astell behält sich das Recht vor, einen Servicevertrag auszusetzen oder zu kündigen, falls:

  • die Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziffer 12 nicht erfüllt werden.
  • Der Kunde versäumt es, einen sicheren Zugang oder geeignete Bedingungen für den Serviceeinsatz bereitzustellen.
  • der Kunde die Geräte in einer Weise betreibt, die ein Sicherheitsrisiko darstellt oder einen wesentlichen Verstoß gegen die Herstelleranweisungen darstellt.

7.4 Übertragbarkeit

Serviceverträge sind ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Astell nicht auf Dritte übertragbar. Im Falle eines Eigentümerwechsels der Geräte oder eines Standortwechsels sollte der Kunde Astell so schnell wie möglich benachrichtigen, damit die Vertragsbedingungen überprüft werden können.

8. Störungsbehebung und Serviceeinsätze außerhalb des Vertrags

8.1 Kunden mit Servicevertrag

Vertragskunden erhalten eine vorrangige Störungsbehebung gemäß den Bedingungen ihres Servicevertrags. Astell wird sich in angemessener Weise bemühen, die vereinbarten Reaktionszeiten einzuhalten, übernimmt jedoch keine Haftung für Verzögerungen, die durch Umstände außerhalb seiner zumutbaren Kontrolle verursacht werden, einschließlich Ereignissen höherer Gewalt, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen oder Zugangsproblemen.

8.2 Kunden ohne Servicevertrag

Kunden ohne Servicevertrag können eine Störungsbehebung auf kostenpflichtiger Basis anfordern, vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines Technikers. Reaktionszeiten für Kunden ohne Servicevertrag werden nicht garantiert. Die Kosten können Folgendes umfassen:

  • Anfahrtspauschale des Technikers.
  • Anfahrtszeit und Fahrtkosten zu den zum Zeitpunkt des Besuchs geltenden Sätzen.
  • Arbeitskosten zu Astells Standard- oder geltendem Tarif.
  • Ersatzteile zum Listenpreis zuzüglich anfallender Bearbeitungsgebühren.
  • Unterkunft, sofern eine Übernachtung angemessen erforderlich ist.

8.3 Einsätze ohne Feststellung eines Fehlers

Wenn ein Techniker nach einer gemeldeten Störung vor Ort erscheint und kein Fehler an der Ausrüstung festgestellt wird (einschließlich Fällen, in denen der Fehler nicht reproduziert werden kann, sich vor dem Eintreffen bereits behoben hat oder auf einen Bedienungsfehler zurückzuführen ist), wird der Besuch zu den geltenden Anfahrts- und Arbeitskosten in Rechnung gestellt.

8.4 Ferndiagnose

Soweit möglich, wird Astell vor der Vereinbarung eines Vor-Ort-Einsatzes eine Ferndiagnose versuchen, um Störungen und Kosten für den Kunden zu minimieren. Eine Ferndiagnose garantiert nicht, dass anschließend kein physischer Einsatz erforderlich sein wird.

9. Ersatzteilversorgung

9.1 Originalteile

Astell liefert Original-Ersatzteile von Astell und zugelassene Komponenten für von Astell hergestellte Geräte. Die Verwendung von Nicht-Original- oder nicht zugelassenen Ersatzteilen kann die Leistung, Sicherheit und den Garantiestatus der Geräte beeinträchtigen und die UKAS-Kalibrierungs- oder Validierungsergebnisse ungültig machen.

9.2 Lieferwege

Ersatzteile können geliefert werden:

  • direkt an den Kunden zur Selbstmontage (sofern Astell die Selbstmontage für das betreffende Teil als angemessen und sicher erachtet).
  • Im Rahmen eines Servicebesuchs durch einen Astell-Techniker.
  • Über das britische oder internationale Vertriebsnetz von Astell.

9.3 Internationale Lieferung

Astell liefert Ersatzteile international. Internationale Kunden sind für alle Einfuhrzölle, die Zollabfertigung, lokale Steuern und alle behördlichen Anforderungen verantwortlich, die für den Versand von Ersatzteilen in ihrem Rechtsgebiet gelten.

9.4 Eigentumsvorbehalt

Alle von Astell gelieferten Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Astell. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die Teile im Auftrag von Astell zu verwahren, sie als Eigentum von Astell kennbar zu halten und darf die Teile weder veräußern, verpfänden noch anderweitig belasten. Die Gefahr für die Teile geht mit der Lieferung auf den Kunden über.

9.5 Verfügbarkeit von Teilen

Astell ist bestrebt, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für Geräte innerhalb seines aktuellen Produktangebots aufrechtzuerhalten. Die Verfügbarkeit von Ersatzteilen für ältere oder nicht mehr hergestellte Geräte kann nicht garantiert werden. Sind Ersatzteile nicht verfügbar, wird Astell den Kunden darüber informieren und, soweit möglich, geeignete Alternativen benennen.

10. Technischer Support

Astell bietet Kunden im Vereinigten Königreich und weltweit während der Geschäftszeiten technischen Support an; in dringenden Fällen kann dieser nach Ermessen von Astell auch außerhalb der Geschäftszeiten erfolgen. Der technische Support kann Folgendes umfassen:

  • Telefonische Unterstützung und Fehlerdiagnose – wenden Sie sich an service@astell.com oder rufen Sie +44 (0)20 8309 2031 an.
  • Ferndiagnose des Systems, sofern die Konnektivität der Geräte dies zulässt.
  • Anleitung zum Betrieb und Beratung zur Zyklusoptimierung.
  • Unterstützung bei der Fehlerbehebung und Ursachenanalyse.
  • Beratung zu regulatorischen und Compliance-Fragen (nur auf beratender Basis).

Der technische Support ersetzt keine formelle vorbeugende Wartung (PPM), Kalibrierung oder Validierung. Technischer Support, der über routinemäßige Anfragen hinausgeht, kann kostenpflichtig sein; Astell wird den Kunden in diesem Fall vorab informieren.

11. Pflichten des Kunden

11.1 Allgemeine Verpflichtungen

Der Kunde hat jederzeit:

  • die Geräte streng gemäß den Betriebsanweisungen des Herstellers, den einschlägigen Normen und den geltenden Rechtsvorschriften zu betreiben.
  • sicherzustellen, dass die Geräte nur von entsprechend geschultem und kompetentem Personal bedient werden.
  • geeignete Aufzeichnungen über den Betrieb der Geräte, Wartungsbesuche und Kalibrierungen gemäß den geltenden behördlichen Anforderungen zu führen
  • Astell unverzüglich über etwaige Störungen, Mängel, ungewöhnliches Verhalten oder Sicherheitsbedenken in Bezug auf die Geräte zu informieren.
  • sicherzustellen, dass alle erforderlichen Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampfversorgung, Abwasser) zum Zeitpunkt eines planmäßigen Wartungsbesuchs verfügbar sind und ordnungsgemäß funktionieren.
  • Stellen Sie sicher, dass ein sicherer und ungehinderter Zugang zu den Geräten und zu allen Hilfssystemen, die möglicherweise einer Inspektion bedürfen, gewährleistet ist.

11.2 Offenlegung von Kontaminationen

Der Kunde muss vor jedem Wartungsbesuch jede bekannte oder vermutete biologische, chemische, radioaktive oder sonstige gefährliche Kontamination der Geräte melden. Die Nichtmeldung von Kontaminationsrisiken stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Bedingungen dar. Astell behält sich das Recht vor, Servicearbeiten bei Vorliegen von Kontaminationsrisiken abzulehnen oder auszusetzen und alle Kosten zu erheben, die aufgrund eines nicht gemeldeten Kontaminationsrisikos entstehen.

11.3 Einhaltung der PSSR

Der Kunde trägt als Nutzer und/oder Eigentümer der Anlage die rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Druckstellensicherheitsvorschriften 2000 (PSSR). Dies umfasst die Führung eines gültigen schriftlichen Prüfplans (WSE) für jede betroffene Druckstelle, die Sicherstellung, dass regelmäßige gründliche Prüfungen durch eine sachkundige Person durchgeführt werden, sowie die Führung der erforderlichen Aufzeichnungen. Astell fungiert nicht als sachkundige Person im Sinne der PSSR, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

11.4 Daten und Aufzeichnungen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, eigene Kopien aller Kalibrierungszertifikate, Validierungsberichte und Wartungsaufzeichnungen aufzubewahren. Astell bewahrt Wartungsaufzeichnungen für mindestens zehn (10) Jahre ab dem Datum der jeweiligen Wartungsmaßnahme auf; dies entbindet den Kunden jedoch nicht von seinen eigenen Aufbewahrungspflichten.

11.5 Verschiebung und Stornierung

Die Stornierung oder Verschiebung eines geplanten Servicebesuchs muss mindestens zwei (2) Werktage im Voraus angekündigt werden. Astell behält sich das Recht vor, eine Stornierungs- oder Leerfahrtgebühr zu erheben, wenn die Ankündigung nicht rechtzeitig erfolgt oder wenn ein Techniker aufgrund von Faktoren, die im Einflussbereich des Kunden liegen, die Arbeiten nicht ausführen kann.

12. Gebühren und Zahlung

12.1 Preisgestaltung

Die Gebühren für Dienstleistungen sind im jeweiligen Dienstleistungsvertrag, im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Dienstleistungsbericht aufgeführt. Sofern nicht schriftlich anders angegeben:

  • Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.), die zum jeweils geltenden Satz berechnet wird.
  • Reisezeit und Fahrtkosten werden zusätzlich zu den Arbeitskosten für nicht vertraglich vereinbarte und vertragsfremde Dienstleistungen in Rechnung gestellt.
  • Unterbringungskosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt, sofern dies angemessen erforderlich ist.
  • Bei einem Serviceeinsatz verbrauchte Ersatzteile sind kostenpflichtig, sofern sie nicht ausdrücklich im Servicevertrag enthalten sind.

12.2 Zahlungsbedingungen

Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Fragen zur Rechnungsstellung und Zahlung wenden Sie sich bitte an accounts@astell.com. Astell behält sich das Recht vor, auf überfällige Beträge Zinsen in Höhe von 8 % p. a. über dem Leitzins der Bank of England gemäß dem „Late Payment of Commercial Debts (Interest) Act 1998“ zuzüglich etwaiger gesetzlicher Entschädigungen zu berechnen.

12.3 Beanstandete Rechnungen

Wenn der Kunde eine Rechnung in gutem Glauben beanstandet, muss er accounts@astell.com innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe der Gründe für die Beanstandung benachrichtigen. Der Kunde hat den unbestrittenen Teil einer Rechnung bis zum Fälligkeitsdatum zu begleichen.

12.4 Aussetzung wegen Nichtzahlung

Astell behält sich das Recht vor, die Erbringung von Dienstleistungen (einschließlich der Verpflichtungen aus dem Dienstleistungsvertrag) auszusetzen, wenn Rechnungen über die vereinbarten Zahlungsfristen hinaus unbezahlt bleiben und nach angemessener Benachrichtigung des Kunden.

12.5 Preisänderungen

Astell behält sich das Recht vor, die Preise jährlich oder bei Vertragsverlängerung zu überprüfen und anzupassen. Astell wird mindestens dreißig (30) Tage vor dem Inkrafttreten einer Preisänderung, die einen bestehenden Dienstleistungsvertrag betrifft, eine schriftliche Mitteilung machen.

13. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

13.1 Qualitäts- und Akkreditierungsrahmen

Astell betreibt seine Kalibrierungs- und Dienstleistungsfunktionen im Rahmen geeigneter Qualitätsmanagement- und Akkreditierungssysteme. Das UKAS-akkreditierte Kalibrierungslabor von Astell arbeitet gemäß ISO/IEC 17025. Das Qualitätsmanagementsystem von Astell ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Astell arbeitet zudem nach ISO 14001:2015.

13.2 Geltungsbereich der UKAS-Zertifizierung

Von Astell ausgestellte UKAS-Kalibrierungs- und Validierungszertifikate bestätigen die Leistung innerhalb des definierten Umfangs und der Methodik der jeweiligen Dienstleistung. Die Kunden sind dafür verantwortlich, die Eignung der Dienstleistungen von Astell für ihre spezifischen regulatorischen, qualitätsmanagementbezogenen oder akkreditierungsbezogenen Anforderungen zu prüfen. Astell kann ohne vorherige schriftliche Bestätigung nicht garantieren, dass seine Dienstleistungen die spezifischen Anforderungen einer bestimmten Aufsichtsbehörde oder eines Kundenqualitätssystems erfüllen.

Zur Vermeidung von Zweifeln: Die UKAS-Akkreditierung von Astell umfasst ausschließlich Temperaturkalibrierungsaktivitäten. Druckprüfungen, die während Servicebesuchen durchgeführt werden, fallen nicht in den Geltungsbereich der UKAS-Akkreditierung von Astell – siehe Abschnitt 4.5 für weitere Einzelheiten.

13.3 Audits durch Dritte

Wenn die Aufsichtsbehörde, der interne Auditor oder ein unabhängiger Prüfer eines Kunden die von Astell ausgestellten Unterlagen überprüfen möchte, wird Astell angemessene Anstrengungen unternehmen, um innerhalb einer angemessenen Frist unterstützende Informationen bereitzustellen. Für die Erstellung maßgeschneiderter Unterlagen oder die Teilnahme an Audit-Aktivitäten können zusätzliche Gebühren anfallen.

14. Ausschlüsse vom Service

Astell haftet nicht für Fehler oder Ausfälle, die auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen sind, und für deren Behebung fallen Servicegebühren an:

  • Missbrauch, unsachgemäße Verwendung oder unsachgemäßer Betrieb der Geräte, einschließlich des Betriebs außerhalb der vom Hersteller festgelegten Parameter.
  • Nichtumsetzung der in einem früheren Servicebericht gemachten Empfehlungen von Astell innerhalb einer angemessenen Frist.
  • Unbefugte Änderungen, Einstellungen oder Reparaturen an Geräten durch andere Personen als Astell oder von Astell autorisierte Servicepartner.
  • Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen oder Verbrauchsmaterialien, die nicht den Spezifikationen von Astell entsprechen.
  • Unzureichende oder ungeeignete Standortbedingungen, einschließlich schlechter Wasserqualität, unzureichender Stromversorgung, ungeeigneter Entwässerung oder Umgebungsbedingungen, die außerhalb der Herstellerempfehlungen liegen.
  • Ausfall der Stromversorgung, Unterbrechung der Versorgung oder Schäden, die durch Überspannungen oder elektrische Störungen außerhalb des Geräts verursacht wurden.
  • Physische Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, Unfallschäden oder Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von Astell liegen.
  • Versäumnis, die vorbeugende Wartung (PPM) in den empfohlenen Intervallen oder gemäß dem Servicevertrag durchzuführen.

15. Haftung

15.1 Leistungsstandard

Astell erbringt alle Dienstleistungen mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt gemäß den branchenüblichen Praktiken und geltenden Standards.

15.2 Einschränkungen

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist:

  • haftet Astell nicht für indirekte, besondere, zufällige oder Folgeschäden oder Verluste, unabhängig von deren Ursache.
  • Astell haftet nicht für Umsatzausfälle, entgangenen Gewinn, entgangene erwartete Einsparungen, Geschäftsausfälle, Datenverluste oder Betriebsunterbrechungen.
  • Die Gesamthaftung von Astell übersteigt nicht die Gesamtkosten, die der Kunde für die spezifische Dienstleistung, die Anlass zu der Forderung gab, in den zwölf (12) Monaten vor dem Datum des Entstehens der Forderung gezahlt hat oder zu zahlen hat.

15.3 Ausnahmen von der Haftungsbeschränkung

Keine Bestimmung dieser Bedingungen schränkt die Haftung von Astell für Tod oder Körperverletzung ein, die durch Fahrlässigkeit, Betrug oder arglistige Täuschung von Astell verursacht wurden, oder für sonstige Haftungsfälle, die nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

15.4 Verjährungsfristen für Ansprüche

Ansprüche gegen Astell, die sich aus einer Dienstleistung ergeben, dürfen nicht später als zwölf (12) Monate nach dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, zu dem der Kunde von den Umständen, die zu diesem Anspruch geführt haben, Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen.

16. Rechte an geistigem Eigentum

Alle geistigen Eigentumsrechte an Kalibrierzertifikaten, Validierungsberichten, Serviceberichten, technischen Dokumentationen und sonstigen von Astell erstellten Materialien liegen bei Astell und verbleiben Eigentum von Astell, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Astell gewährt dem Kunden eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung dieser Materialien ausschließlich für interne Zwecke des Kunden. Der Kunde darf die Dokumentation von Astell ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Astell nicht vervielfältigen, verbreiten oder an Dritte weitergeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Einhaltung von Vorschriften erforderlich.

17. Vertraulichkeit

Jede Partei verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller von der anderen Partei offengelegten vertraulichen Informationen zu wahren und diese ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder aufgrund behördlicher Auflagen erforderlich. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren. Astell darf anonymisierte, aggregierte Servicedaten für interne Leistungsanalysen und zur Qualitätsverbesserung verwenden.

18. Datenschutz

Astell verarbeitet alle im Zusammenhang mit den Diensten erhobenen personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, einschließlich der britischen Datenschutz-Grundverordnung (UK GDPR) und des Data Protection Act 2018. Die Datenschutzerklärung von Astell ist auf Anfrage oder unter astell.com erhältlich. Der Kunde versichert, dass er über die erforderliche Befugnis verfügt, alle personenbezogenen Daten, die Astell im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung gestellt werden, weiterzugeben.

19. Höhere Gewalt

Keine der Parteien verstößt gegen diese Bedingungen oder haftet gegenüber der anderen Partei für die Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Nichterfüllung oder Verzögerung direkt oder indirekt auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen ist. Die betroffene Partei hat die andere Partei so bald wie vernünftigerweise möglich zu benachrichtigen und sich in angemessener Weise zu bemühen, die Auswirkungen zu mindern und die Erfüllung wieder aufzunehmen. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt, das Astell betrifft, länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei die betroffene Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wobei der Kunde jedoch für alle bis zum Zeitpunkt der Kündigung tatsächlich erbrachten Dienstleistungen zu zahlen hat.

20. Kündigung

20.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei kann einen Dienstleistungsvertrag oder eine bestimmte Dienstleistungsvereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht und (sofern behebbar) diese nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach schriftlicher Mitteilung behebt, zahlungsunfähig wird oder in ein analoges Insolvenzverfahren eintritt oder die Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht.

20.2 Folgen der Kündigung

Bei Kündigung werden alle vom Kunden geschuldeten Beträge sofort fällig und zahlbar; der Kunde hat alle in seinem Besitz befindlichen vertraulichen Informationen von Astell zurückzugeben oder zu vernichten, und alle Klauseln, die ihrer Natur nach auch nach der Kündigung bestehen bleiben sollen, bleiben in Kraft.

21. Allgemeine rechtliche Bestimmungen

21.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales und sind entsprechend auszulegen. Die Parteien unterwerfen sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales für die Beilegung etwaiger Streitigkeiten, mit der Maßgabe, dass jede Partei bei jedem zuständigen Gericht einen Eilantrag auf Unterlassungsanspruch stellen kann.

21.2 Streitbeilegung

Im Falle einer Streitigkeit versuchen die Parteien zunächst, die Angelegenheit durch Verhandlungen in gutem Glauben zwischen hochrangigen Vertretern beizulegen. Wird die Streitigkeit nicht innerhalb von zwanzig (20) Werktagen nach schriftlicher Mitteilung beigelegt, kann jede Partei die Angelegenheit einem formellen Gerichtsverfahren zuführen.

21.3 Abtretung

Der Kunde darf seine Rechte oder Pflichten ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Astell nicht abtreten, übertragen oder untervergeben. Astell kann seine Rechte und Pflichten nach schriftlicher Mitteilung an den Kunden an einen Rechtsnachfolger oder ein Konzernunternehmen abtreten oder übertragen.

21.4 Gesamte Vereinbarung

Diese Bedingungen sowie alle damit verbundenen Dienstleistungsverträge oder schriftlichen Angebote stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf die Dienstleistungen dar und ersetzen alle früheren Zusicherungen, Vereinbarungen, Absprachen und Verträge, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich getroffen wurden.

21.5 Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, so ist diese Bestimmung im geringstmöglichen Umfang anzupassen, um sie gültig zu machen, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

21.6 Verzicht

Ein Versäumnis oder eine Verzögerung seitens Astell bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels gemäß diesen Bedingungen stellt keinen Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel dar.

21.7 Mitteilungen

Alle Mitteilungen an Astell im Rahmen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind zu richten an: Astell Scientific Ltd, 19–21 Powerscroft Road, Sidcup, Kent, DA14 5DT. Mitteilungen können auch per E-Mail an die entsprechende Kontaktadresse von Astell gesendet werden, sofern diese E-Mail schriftlich bestätigt wird.

21.8 Rechte Dritter

Diese Bedingungen begründen keine Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999 für Dritte, Bestimmungen dieser Bedingungen durchzusetzen.

22. Kontakt und Eskalation

Serviceanfragen & Buchungen
service@astell.com | Tel.: +44 (0)20 8309 2031
Ersatzteile
Wenden Sie sich über Ihren Kundenbetreuer an das Astell Parts Team oder rufen Sie unter +44 (0)20 8309 2031 an
Rechnungsstellung & Zahlung
accounts@astell.com
Beschwerden & Eskalationen
E-Mail: service@astell.com | Oder schreiben Sie an: Quality & Service Manager, Astell Scientific Ltd, 19–21 Powerscroft Road, Sidcup, Kent, DA14 5DT
Eingetragene Adresse
Astell Scientific Ltd, 19–21 Powerscroft Road, Sidcup, Kent, DA14 5DT, Vereinigtes Königreich
Telefon
+44 (0)20 8309 2031
Website
www.astell.com
Astell Scientific Ltd – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen sind in Verbindung mit dem jeweiligen Dienstleistungsvertrag zu lesen. Astell behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu aktualisieren. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung.
ISO-ADP-146B | Ausgabe 1 | 16. März 2025